Schulgelder
Die Schulgelder werden nach steuerbarem Einkommen und steuerbarem Vermögen der Inhaber der elterlichen Sorge und des/der Auszubildenden erhoben. Sie sind als Jahrespauschale berechnet und werden quartalsweise in Rechnung gestellt. Weitere Einzelheiten sind im Reglement Ausbildungsbeiträge festgelegt.
