Begabtenförderung und/oder Gymnasiastinnen und Gymnasiasten in speziellen Ausbildungssituationen

 

Integrationsmodell (Beschreibung)

Am Gymnasium Muristalden befinden sich Absolventen in einer speziellen Ausbildungssituation. Nebst Schülerinnen und Schülern, die wegen einer körperlichen Behinderung nicht dem ganzen Studienprogramm folgen können, sind bei uns Gymnasiasten/-innen in der Ausbildung, die, aufgrund einer besonderen Begabung, einen zweiten Berufsweg aufbauen. Auch in diesen Fällen bemüht sich unsere Schule um praktikable Lösungen. Im Gegensatz zu Instituten, die gesonderte Klassen führen (z.B. Hofwil oder Feusi), streben wir ein integratives Modell an: Die Gymnsiastinnen und Gymnasiasten werden in den Normalklassen integriert, und es werden, zugeschnitten auf die Schul- und die Trainingssituation jedes Einzelnen, individuelle Lösungen getroffen. Das sind, genauer gesagt, Sonderbeurlaubungen, autodidaktisches Aufarbeiten im Vorfeld oder autonomes Nacharbeiten, Besuch eines Faches mit der Parallelklasse etc. Diese Sonderlösungen sind nur in einer von der Gymnasiumskonferenz abgesegneten Bandbreite möglich und sind wegen des halbjährlichen Wechsels des Stundenplanes immer auf ein Semester befristet. Die Details werden in individuellen Verträgen festgehalten, die der Prorektor nach Rücksprache mit allen Beteiligten (Gymnasiast bzw. Gymnasiastin, betroffene Fach- und Klassenlehrpersonen) erstellt.

Nur Schülerinnen und Schüler, die von der Gymnasiumskonferenz explizit in einen Sonderstatus gesetzt wurden, kommen in den Genuss solcher speziellen Abmachungen. Dafür müssen sie folgende Bedingungen erfüllen:

Bedingungen für Sonderstatus

Behinderung / Krankheit und Rekonvaleszenz / Ausnahmebegabung im musischen oder sportlichen Bereich

Als Grund für Spezialabmachungen bei Sonderbegabten gilt der ideale, unaufschiebbare Zeitpunkt der Förderung der Begabung (z.B. Stimmbildung in der Musik, Karrierenaufbau im Sport).

 

Jede Ausnahmebewilligung gilt als Sonderfall ohne Präjudizcharakter für mögliche spätere Anfragen.

Besondere Abmachungen sind auch in speziellen biografischen Situationen einer beruflichen Umorientierung denkbar. Etwa ein unaufschiebbares Engagement in einem aussergymnasialen Berufsbereich zur Abklärung der unmittelbaren Zukunft.

 

Bei jeder dieser Sonderlösungen gilt die Promotionsordnung und der offizielle Lehrplan. Sonderlösungen, die eine Abweichung des Maturaprüfungsreglements unausweichlich erscheinen lassen (etwa bei Behinderten), müssen vom Rektorat der KMK als Gesuch vorgelegt werden.

 

Die Sonderabmachungen werden in Verträgen, welche immer nur für die Zeitspanne einer Zeugnisperiode Gültigkeit haben, festgehalten.

 

 

Neben den oben aufgeführten Möglichkeiten, bietet der Campus Muristalden auch ein Förderprogramm für Jugendliche mit speziellen Begabungen in den Bereichen Musik, Sport und Gestalten.

Lesen Sie dazu unser Merkblatt:

Förderung von Jugendlichen mit speziellen Begabungen in den Bereichen: Musik / Sport / Gestalten